In einer bisher einmaligen Aktion seit Inkrafttreten der DSGVO haben sich die Aufsichtsbehörden von 14 Bundesländern und sogar des Bundes eindeutig übereinstimmend positioniert: Der Einsatz von Google Analytics erfordert, egal in welcher Konstellation, die vorherige Einwilligung der Website-Besucher.
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